Flexible OGS prüfen

Warum muss ein Kind unbedingt bis 15 Uhr in der Schule bleiben, wenn sich die Eltern gerne selbst um ihr Kind kümmern möchten?

Die Regelungen des offenen Ganztags an den Grundschulen in NRW sehen vor, dass ein Kind grundsätzlich jeden Tag bis 15 Uhr in der Schule bleiben muss, wenn es für die Offene Ganztagsschule (OGS) angemeldet ist. Ansonsten werden der Stadt die Zuschüsse für die OGS gekürzt. Diese Regelung steht seit vielen Jahren bei vielen Eltern in der Kritik, da sie zu starr ist. Viele Eltern möchten, dass die Regelungen flexibler sind, sodass sie an bestimmten Tagen ihr Kind auch schon vor 15 Uhr abholen können. Wenn zB ein Elternteil immer mittwochs nachmittags frei hat und sich an diesem Tag gerne selbst um sein Kind kümmern möchte, warum soll das Kind dann unbedingt bis 15 Uhr in der Schule bleiben müssen?

Die FDP Ibbenbüren hält diese Regelung für zu starr und möchte daher eine flexible Lösung bei der OGS, bei der die Kinder an bestimmten Tagen auch schon vor 15 Uhr abgeholt werden können. Den Zwang, die Kinder immer bis 15 Uhr in der OGS belassen zu müssen, sieht die FDP Ibbenbüren kritisch.

Daher haben wir folgenden Antrag an den Rat gerichtet:

Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Möglichkeiten und Kosten für eine OGS in der Grundschule mit flexiblen Zeiten zu prüfen.